EU muss bei ihren Ausgaben den Schwerpunkt darauf legen, bessere Ergebnisse zu erzielen, so die EU-Prüfer

Luxembourg, 5 November, 2014/PR Newswire/- In seinem heute veröffentlichten Jahresbericht zum EU-Haushalt warnt der Europäische Rechnungshof (EuRH), das Haushaltssystem sei zu sehr auf die Verwendung der Mittel ausgerichtet, der Schwerpunkt müsse indessen stärker auf der Erzielung von Ergebnissen liegen. Als unabhängiges Prüfungsorgan zeichnete der EuRH die Jahresrechnung der Europäischen Union ab, betont aber, dass die Verwaltung der EU-Ausgaben insgesamt noch nicht gut genug ist - weder auf EU-Ebene noch in den Mitgliedstaaten.

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Während des gesamten Haushaltszeitraums 2007-2013, so die EU-Prüfer, habe die Verwendung der Mittel nach dem Grundsatz "use it or lose it" (Verfall bei Nichtnutzung) Vorrang vor der Erzielung guter Ergebnisse gehabt. So stand beispielsweise bei der Auswahl der Projekte für eine EU-Förderung die Notwendigkeit der Verwendung der verfügbaren EU-Mittel an erster Stelle. An zweiter Stelle kam die erforderliche Einhaltung der Vorschriften und erst an dritter Stelle - und nur bis zu einem gewissen Grad - stand die Erreichung von Ergebnissen und Auswirkungen. 

EuRH-Präsident Vítor Caldeira äußerte sich hierzu wie folgt: "Nunmehr gilt es, bei der Bewirtschaftung und Kontrolle von EU-Mitteln größere Sorgfalt walten zu lassen. Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten müssen verstärkt darauf achten, wie sie die Gelder der Steuerzahler ausgeben. Wir brauchen mehr Anreize, um die Leistung zu verbessern und eine optimale Mittelverwendung sicherzustellen. Außerdem bedarf es verbesserter langfristiger Prognosen, um zu gewährleisten, dass für die geplante Ausgabenpolitik Europas genügend Mittel zur Verfügung stehen. Allein die gängigen Verfahren zu befolgen, wird nicht länger ausreichen."

In seinem Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2013 gibt der EuRH ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der EU ab. Ferner gelangt er zu der Schlussfolgerung, dass die Erhebung der Einnahmen nicht in wesentlichem Ausmaß mit Fehlern behaftet war. Hingegen belief sich die geschätzte Fehlerquote bei den EU-Ausgaben auf 4,7 % (gegenüber 4,8 % im Jahr 2012). Die vom Hof geschätzte Fehlerquote ist kein Maß für Betrug, Ineffizienz oder Verschwendung. Sie ist eine Schätzung der Mittel, die nicht zulasten des EU-Haushalts hätten ausgezahlt werden dürfen, weil sie nicht in Einklang mit den geltenden EU-Rechtsvorschriften verwendet wurden. Zu den typischen Fehlern gehören etwa Zahlungen an ein Unternehmen, das sich als KMU ausgibt, obwohl es in Wirklichkeit zu einem Großunternehmen gehört, oder die Vergabe zusätzlicher Arbeiten im Rahmen eines bestehenden öffentlichen Auftrags, ohne dass anderen Bietern die Möglichkeit der Abgabe eines Angebots eingeräumt wurde.

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